BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotolaboranten
Vergtungsgruppe IX
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
7. Fotolaboranten mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.