BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotolaboranten
Vergtungsgruppe IX

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

7. Fotolaboranten mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

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