BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotolaboranten
Vergtungsgruppe VIII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
17. Fotolaboranten mit Abschluprfung, die sich durch schwierigere Ttigkeiten aus der Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 7 herausheben.
18. Fotolaboranten mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 7
nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.