BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotolaboranten
Vergtungsgruppe VII

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

27. Fotolaboranten mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 17

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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