BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotolaboranten
Vergtungsgruppe VII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
27. Fotolaboranten mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 17
nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.