BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe IVb

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie besonders verantwortungsvoll ist, z. B. als Sachbearbeiter im Kreditgeschft fr schwierige Kredite sowie bei besonders verantwortlicher Ttigkeit als Kundenberater oder im Wertpapiergeschft oder in der Innenrevision bei schwierigen Revisionen oder Teilrevisionen.
Funote I ]
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [12] )

2  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist, z. B. als Sachbearbeiter im Kreditgeschft fr schwierige Kredite sowie bei besonders verantwortlicher Ttigkeit als Kundenberater oder im Wertpapiergeschft oder in der Innenrevision bei schwierigen Revisionen oder Teilrevisionen,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vb
Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

3  Kassierer, die ausschlielich oder berwiegend den Geldverkehr mit den Zentralkassen sowie tglich den Geldausgleich mit mindestens 20 Schalterkassen der Hauptstelle oder Geschftsstellen zu bewirken haben.

4  Gruppenleiter, denen
a) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b und ein Angestellter mit Ttigkeiten
mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
b) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIII
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [4] )

5  Geschftsstellenleiter mit umfangreichem und schwierigem Geschftsverkehr.

6  Geschftsstellenleiter, denen mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b und mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIII durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [4] )

7  Geschftsstellenleiter mit umfangreichem oder schwierigem Geschftsverkehr
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b
Fallgruppe 10.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

8  Abteilungsleiter, denen
a) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b und ein Angestellter mit Ttigkeiten
mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
b) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIII
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [4] und [11] )

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