BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe VII

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit grndliche Fachkenntnisse erfordert.
(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

2  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf den gesamten Sparkassenbereich zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann.)

3  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII
Fallgruppe 2
(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

4  Kassierer mit einfachsten Kassengeschften.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )

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