Funote I

Diese Angestellten erhalten nach fnfjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 8 v.H. der Grundvergtung der Stufe 4 der Vergtungsgruppe IVb. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung.

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