BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
M. Meister, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben
Grtnermeister

 

VIb: 4 - Vc: 5, 6, 11 - Vb: 6, 7, 12, 13, 14

 

 

 

Vergtungsgruppe VIb

 

4. Grtnermeister.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

5. Grtnermeister, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Grtnergehilfen oder Arbeiter mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschftigt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] und [7] )

 

6. Grtnermeister, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4 herausheben, da sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [6] )

 

11. Grtnermeister

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [8] )

 

Vergtungsgruppe V b

 

6. Grtnermeister, denen mehrere Grtnermeister oder Meister, davon mindestens einer mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5, 6 oder 7, durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind oder die regelmig vergleichbare Arbeitskrfte von Unternehmern einzusetzen und zu beaufsichtigen haben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [5] )

 

7. Grtnermeister, die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind und sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5 herausheben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [6] )

 

12. Grtnermeister , die in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind und sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6 herausheben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [6] )

 

13. Grtnermeister, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Grtnergehilfen oder Arbeiter mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschftigt werden,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] , [7] und [8] )

 

14. Grtnermeister, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7 herausheben, da sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem hheren Ma an Verantwortlichkeit beschftigt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] und [8] )

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