BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
M. Meister, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben
Handwerksmeister, Industriemeister, Meister

 

VIb: 1 - Vc: 1, 2, 8 - Vb: 1, 2, 9, 10

 

 

 

Vergtungsgruppe VIb

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung die sich aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da sie an einer besonders wichtigen Arbeitssttte mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

8. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [8] )

 

Vergtungsgruppe V b

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 herausheben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildungl, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 2 herausheben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

9. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [8] )

 

10. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, die sich aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da sie an einer besonders wichtigen Arbeitssttte mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [8] )

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