BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
M. Meister, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben
Meister

 

VII: 2, 5 - VIb: 2, 5, 7, 10 - Vc: 3, 7, 9, 12 - Vb: 3, 11, 15

 

 

 

Vergtungsgruppe VII

 

2. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Handwerker oder Facharbeiter, die die Aufsicht ber eine Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich ttigen Arbeitern fhren

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

5. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Grtnergehilfen, die die Aufsicht ber eine Gruppe von Grtnergehilfen oder Arbeitern mit grtnerischem oder landwirtschaftlichen Facharbeiterbrief fhren.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

2. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Meister in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht ber eine grere Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich ttigen Arbeitern fhren.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

5. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Meister in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 5 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht ber eine grere Gruppe von Grtnergehilfen oder Arbeitern mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief fhren.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

 

7. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Handwerker oder Facharbeiter, die die Aufsicht ber eine Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich ttigen Arbeitern fhren,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )

 

10. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Grtnergehilfen, die die Aufsicht ber eine Gruppe von Grtnergehilfen oder Arbeitern mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief fhren,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [8] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

3. Meister mit langjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

7. Meister mit langjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 5 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Grtnergehilfen oder Arbeiter mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] und [7] )

 

9. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Meister in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht ber eine grere Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich ttigen Arbeitern fhren,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )

 

12. Meister mit mehrjhriger Ttigkeit als Meister in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 5 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die die Aufsicht ber eine grere Gruppe von Grtnergehilfen oder Arbeitern mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief fhren.

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] und [8] )

 

Vergtungsgruppe V b

 

3. Meister mit langjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 herausheben.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

11. Meister mit langjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )

 

15. Meister mit langjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 5 oder einer entsprechenden Ttigkeit auerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Grtnergehilfen oder Arbeiter mit grtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschftigt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 7.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] , [7] und [8] )

Datenschutz