BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe III

 


Angestellte

 

die selbstndig Programme oder Programmbausteine fr Programmiervorgaben hohen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ndern, pflegen oder bernehmen und ggf. anpassen,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. <1> , <4> , <5> , <7> und <8> )

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