BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Angestellte,

 

die selbstndig Programme oder Programmbausteine fr Programmiervorgaben hohen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ndern, pflegen oder bernehmen und ggf. anpassen.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. <1> , <4> und <5> )

 

2. Angestellte,

 

die selbstndig Programme oder Programmbausteine fr Programmiervorgaben mittleren Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ndern, pflegen oder bernehmen und ggf. anpassen,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. <1> , <4> , <5> , <7> und <8> )

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