BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVb

 


1. Angestellte,

 

die selbstndig Programme oder Programmbausteine fr Programmiervorgaben mittleren Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ndern, pflegen oder bernehmen und ggf. anpassen.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. <1> , <4> und <5> )

 

2. Angestellte,

 

die selbstndig Programme oder Programmbausteine fr Programmiervorgaben einfachen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ndern, pflegen oder bernehmen und ggf. anpassen,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. <1> , <4> , <5> <7> und <8> )

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