Protokollerklrung Nr. 14
Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten vertiefte Fachkenntnisse in dem zu bearbeitenden Aufgabengebiet und Fachkenntnisse in der DV-Systemtechnik erworben sowie diese Kenntnisse bei ihrer Ttigkeit anzuwenden haben.