Protokollerklrung Nr. 4

Angestellte im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind Angestellte

 

mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang mindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermittelt hat, wie es den Rahmenrichtlinien fr die DV-Aus- und -Fortbildung in der ffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) fr Beschftigte in der Maschinenbedienung (Bediener von DV-Anlagen) entspricht,

 

mit Kenntnissen der eingesetzten DV-Anlagen und Systemsoftware

 

sowie

 

mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Ttigkeit von mindestens sechs Monaten in der Maschinenbedienung.

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