BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Angestellte in Versorgungsbetrieben
Vergtungsgruppe Vb

 


1a) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.

 

(Grndliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenber den in der Fallgruppe 1 Buchst b der Vergtungsgruppe VII und in den Fallgruppen 1a und 1b der Vergtungsgruppen VIb und Vc geforderten grndlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

b) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

c) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1b.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet des Betriebes, bei dem der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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