BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Zeichner
Vergtungsgruppe VII

 


8. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B.. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner), die in nicht unerheblichem Umfange Ttigkeiten ausben, die besondere Leistungen erfordern, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [6] und [7] )

 

9. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B.. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 8.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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