BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Zeichner
Vergtungsgruppe VIII

 


8. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B.. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

9. Angestellte in Versorgungsbetrieben als Zeichner in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 7

 

nach dreijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 7.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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