BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Technische Angestellte nach Nr. 2 der Bemerkungen
Vergtungsgruppe II

 


2. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich durch das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe III Fallgruppe 2 heraushebt.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

3. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich durch das Ma ihrer Verantwortung zu einem Drittel erheblich aus der Vergtungsgruppe III Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

4. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung, deren Ttigkeit sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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