BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Technische Angestellte nach Nr. 2 der Bemerkungen
Vergtungsgruppe III

 


2. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

3. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 2 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

4. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung, deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

5. Angestellte in Versorgungsbetrieben als technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [15] )

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