BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
U. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe IX
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Schulhausmeister, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [3] )
Vergtungsgruppe VIII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 16 Unterrichtsrumen bertragen ist.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
2. Schulhausmeister der Vergtungsgruppe IX
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IX und IXa.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [3] )
Vergtungsgruppe VII
1. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 56 Unterrichtsrumen bertragen ist.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
2. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 34 Unterrichtsrumen bertragen ist.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
3. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von min-estens 16 Unterrichtsrumen bertragen ist,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
Vergtungsgruppe VIb
1. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 65 Unterrichtsrumen bertragen ist.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
2. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 56 Unterrichtsrumen bertragen ist
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] und [3] )
3. Schulhausmeister, denen die verantwortliche Betreuung von mindestens 34 Unterrichtsrumen bertragen ist
nach zwlfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2.