Funote I

Diese Angestellten erhalten nach sechsjhriger Ttigkeit als Rettungsassistent in Vergtungsgruppe VI b, frhestens jedoch nach insgesamt zwlfjhriger Ttigkeit als Rettungsassistent in Vergtungsgruppe VII oder VI b eine monatliche Vergtungsgruppenzulage in Hhe von 4,5 v. H. der Grundvergtung der Stufe 4 der Vergtungsgruppe VI b. Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. Die Vergtungsgruppenzulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des Ubergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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