BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
A. Pflegepersonal, das unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. II


1. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

2. Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

3. Pflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 1

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )

 

4. Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Ttigkeit.

 

5. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

6. Altenpflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 2

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr.[2] )

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