BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. IX


1. Krankenschwestern, denen mindestens 100 Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {3} )

 

2. Krankenschwestern, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreterinnen von Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. X Fallgruppe 1 bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {6} )

 

3. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. VIII Fallgruppe 1
oder 2

 

nach fnfjhriger Bewhrung in der jeweiligen Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

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