BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. X


1. Krankenschwestern, denen mindestens 200 Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {3} )

 

2. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. IX Fallgruppe 1 oder 2

 

nach fnfjhriger Bewhrung in der jeweiligen Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

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