BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. X
1. Krankenschwestern, denen mindestens 200 Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. {3} )
2. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. IX Fallgruppe 1 oder 2
nach fnfjhriger Bewhrung in der jeweiligen Fallgruppe.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )