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5 BAT / BAT-O
Probezeit


Die ersten sechs Monate der Beschftigung gelten als Probezeit, es sei denn, da im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine krzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Angestellte im unmittelbaren Anschlu an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhltnis nach dem Manteltarifvertrag fr Auszubildende bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt wird. Hat der Angestellte in der Probezeit an insgesamt mehr als zehn Arbeitstagen nicht gearbeitet, verlngert sich die Probezeit um die Zahl von Arbeitstagen, die der Zahl der ber zehn hinausgehenden Fehltage entspricht.

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