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4 BAT / BAT-O
Schriftform, Nebenabreden


(1) Der Arbeitsvertrag wird schriftlich abgeschlossen; dem Angestellten ist eine Ausfertigung auszuhndigen.

 

Mehrere Arbeitsverhltnisse zu demselben Arbeitgeber drfen nur begrndet werden, wenn die jeweils bertragenen Ttigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhltnis.

 

(2) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Eine Nebenabrede kann gesondert gekndigt werden, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder einzelvertraglich vereinbart ist.

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