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40 BAT (im BAT-O nicht enthalten)
Beihilfen bei Geburts-, Krankheits- und Todesfllen,
Untersttzungen


Fr die Gewhrung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfllen sowie von Untersttzungen werden die bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen angewendet. Aufwendungen im Sinne des 9 der Beihilfevorschriften (Bund) sind nicht beihilfefhig.

 

Nichtvollbeschftigte Angestellte erhalten von der errechneten Beihilfe den Teil, der dem Verhltnis entspricht, in dem die regelmige wchentliche Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschftigten Angestellten zu der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen regelmigen Arbeitszeit steht.

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