39 BAT-O
Jubilumszuwendungen


(1) Der Angestellte erhlt als Jubilumszuwendung bei Vollendung einer Beschftigungszeit ( 19)

 

 

von 25 Jahren

306,78 Euro,

von 40 Jahren

409,03 Euro,

von 50 Jahren

511,29 Euro.

 

Zur Beschftigungszeit im Sinne der Satzes 1 rechnen auf Antrag auch die Zeiten, die bei dem Arbeitgeber oder seinem Rechtsvorgnger in einem Beschftigungsverhltnis vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres oder in einem Ausbildungsverhltnis zurckgelegt worden sind, sofern sie nicht vor einem Ausscheiden nach 19 Abs. 1 Unterabs. 2 liegen.

 

Anzurechnen sind ferner die Zeiten erfllter Dienstpflicht in der Bundeswehr sowie Zeiten des Zivildienstes.

 

Zeiten in einem Beschftigungs- oder Ausbildungsverhltnis mit weniger als der durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Arbeitszeit werden in vollem Umfang bercksichtigt.

 

(2) Vollendet ein Angestellter whrend der Zeit eines Sonderurlaubs nach 50 Abs. 2, fr den der Arbeitgeber nach 50 Abs. 3 Satz 2 vor Antritt ein dienstliches oder betriebliches Interesse an der Beurlaubung schriftlich anerkannt hat, eine Dienstzeit nach Absatz 1, so wird ihm bei Wiederaufnahme der Arbeit die Jubilumszuwendung fr die zuletzt vollendete Dienstzeit gewhrt.

 

bergangsvorschrift:

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