Navigationsleiste einblenden

39 BAT
Jubilumszuwendungen


(1) Die Angestellten im Bereich des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder erhalten als Jubilumszuwendung bei Vollendung einer Dienstzeit (
20)

 

 

von 25 Jahren

306,78 Euro,

von 40 Jahren

409,03 Euro,

von 50 Jahren

511,29 Euro.

 

Zur Dienstzeit im Sinne der Satzes 1 rechnen auf Antrag auch die Zeiten, die bei dem Arbeitgeber oder seinem Rechtsvorgnger in einem Beschftigungsverhltnis vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres oder in einem Ausbildungsverhltnis zurckgelegt worden sind, sofern sie nicht vor einem Ausscheiden nach 20 Abs. 3 liegen.

 

Zeiten in einem Beschftigungs- oder Ausbildungsverhltnis mit weniger als der durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Arbeitszeit werden in vollem Umfang bercksichtigt.

 

Ist bereits aus Anla einer nach anderen Bestimmungen berechneten Dienstzeit eine Jubilumszuwendung gewhrt worden, so ist sie auf die Jubilumszuwendung nach Satz 1 anzurechnen.

 

(2) Vollendet ein Angestellter whrend der Zeit eines Sonderurlaubs nach 50 Abs. 2, fr den der Arbeitgeber nach 50 Abs. 3 Satz 2 vor Antritt ein dienstliches oder betriebliches Interesse an der Beurlaubung schriftlich anerkannt hat, eine Dienstzeit nach Absatz 1, so wird ihm bei Wiederaufnahme der Arbeit die Jubilumszuwendung fr die zuletzt vollendete Dienstzeit gewhrt.

 

(3) Im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde betrgt die Jubilumszuwendung

 

 

beim 25jhrigen Arbeitsjubilum

306,78 Euro,

beim 40jhrigen Arbeitsjubilum

409,03 Euro,

beim 50jhrigen Arbeitsjubilum

511,29 Euro.

 

Zeiten in einem Beschftigungs- oder Ausbildungsverhltnis mit weniger als der durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Arbeitszeit werden in vollem Umfang bercksichtigt.

 

Die sonstigen Einzelheiten werden bezirklich vereinbart.

Datenschutz