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38 BAT / BAT-O
Forderungsbergang bei Dritthaftung


(1) Kann der Angestellte aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfhigkeit entstanden ist, geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber ber, als dieser dem Angestellten Krankenbezge und sonstige Bezge gezahlt und darauf entfallende, vom Arbeitgeber zu tragende Beitrge zur Bundesanstalt fr Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beitrgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie Umlagen (einschlielich der Pauschalsteuer) zu Einrichtungen der zustzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgefhrt hat.

 

(2) Der Angestellte hat dem Arbeitgeber unverzglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.

 

(3) Der Forderungsbergang nach Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Angestellten geltend gemacht werden.

 

(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Zahlung der Krankenbezge und sonstiger Bezge zu verweigern, wenn der Angestellte den bergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber verhindert, es sei denn, da der Angestellte die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtung nicht zu vertreten hat.

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