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43 BAT / BAT-O
Besondere Entschdigung bei Dienstreisen an Sonn- und
Feiertagen


Der Angestellte, der an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, an dem er nicht dienstplanmig bzw. betriebsblich zu arbeiten hat, eine Dienstreise ausfhrt, erhlt fr den an diesem Tag zwischen dem Wohnort und dem auswrtigen Geschftsort oder zwischen zwei auswrtigen Geschftsorten zurckgelegten Weg eine Entschdigung. Die Entschdigung betrgt fr jede volle Reisestunde die Hlfte der Stundenvergtung (
35 Abs. 3 Unterabs. 1), hchstens jedoch das Vierfache der Stundenvergtung. Fr die Berechnung der Reisedauer sind die fr die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Vorschriften des Reisekostenrechts sinngem anzuwenden. Soweit Betriebe in privater Rechtsform nach eigenen Grundstzen verfahren, sind diese magebend.

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