Navigationsleiste einblenden
57 BAT / BAT-OSchriftform der Kndigung
Kndigungen - auch auerordentliche - bedrfen der Schriftform. Kndigt der Arbeitgeber, so soll er den Kndigungsgrund in dem Kndigungsschreiben angeben; 54 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberhrt.