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57 BAT / BAT-O
Schriftform der Kndigung


Kndigungen - auch auerordentliche - bedrfen der Schriftform. Kndigt der Arbeitgeber, so soll er den Kndigungsgrund in dem Kndigungsschreiben angeben;
54 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberhrt.

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