Navigationsleiste einblenden

56 BAT / BAT-O
Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit


Ist der Angestellte infolge eines Unfalls, den er nach mindestens einjhriger ununterbrochener Beschftigung bei demselben Arbeitgeber in Ausbung oder infolge seiner Arbeit ohne Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit erlitten hat, in seiner bisherigen Vergtungsgruppe nicht mehr voll leistungsfhig und wird er deshalb in einer niedrigeren Vergtungsgruppe weiterbeschftigt, so erhlt er eine Ausgleichszulage in Hhe des Unterschiedsbetrages zwischen der ihm in der neuen Vergtungsgruppe jeweils zustehenden Grundvergtung zuzglich der allgemeinen Zulage und der Grundvergtung zuzglich der allgemeinen Zulage, die er in der verlassenen Vergtungsgruppe zuletzt bezogen hat. Das gleiche gilt bei einer Berufskrankheit im Sinne dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch nach mindestens dreijhriger ununterbrochener Beschftigung.

Datenschutz