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66 BAT / BAT-O
Schutzkleidung


Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, wird sie unentgeltlich geliefert und bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Als Schutzkleidung sind die Kleidungsstcke anzusehen, die bei bestimmten Ttigkeiten an bestimmten Arbeitspltzen an Stelle oder ber der sonstigen Kleidung zum Schutze gegen Witterungsunbilden und andere gesundheitliche Gefahren oder auergewhnliche Beschmutzung getragen werden mssen. Die Schutzkleidung mu geeignet und ausreichend sein.

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