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67 BAT / BAT-O
Dienstkleidung


Die Voraussetzungen fr das Tragen von Dienstkleidung und die Beteiligung des Angestellten an den Kosten richten sich nach den bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen. Als Dienstkleidung gelten Kleidungsstcke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse an Stelle anderer Kleidung whrend der Arbeit getragen werden mssen.

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