BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung fr Angestellte im Bereich der VKA
Nr. 1 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

 

Bei Ttigkeiten, die sowohl in dieser Tarifordnung wie in der Tarifordnung B fr Lohnempfnger im ffentlichen Dienst (TO.B) aufgefhrt sind, wird durch die Dienstordnung oder den Arbeitsvertrag bestimmt, ob Beschftigung als Angestellter oder als Lohnempfnger erfolgen soll.

Datenschutz