BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung fr Angestellte im Bereich der VKA
Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

Unter "technische Ausbildung" im Sinne des bei den vorstehenden Vergtungsgruppen aufgefhrten Ttigkeitsmerkmals "Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkung zu allen Vergtungsgruppen" ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu verstehen, die in der jeweils geltenden Reichsliste der Fachschulen, deren Abschluzeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigen, aufgefhrt ist (MBliV, 1942 S. 402).

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