BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung fr Angestellte im Bereich der VKA
Nr. 3 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

Fr Angestellte, deren Ttigkeit in der Anlage 1 a auerhalb der Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage 1 a zum BAT (Neufassung der Fallgruppen 1) vom 24. Juni 1975 in besonderen Ttigkeitsmerkmalen aufgefhrt ist, gelten die Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 des Tarifvertrages vom 24. Juni 1975 weder in der Vergtungsgruppe, in der sie aufgefhrt sind, noch in einer hheren Vergtungsgruppe. Dies gilt nicht fr sonstige Angestellte der jeweiligen Fallgruppe 1 der Vergtungsgruppen II bis I des Tarifvertrages vom 24. Juni 1975, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, es sei denn, da ihre Ttigkeit auerhalb der Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 dieser Vergtungsgruppen des Tarifvertrages vom 24. Juni 1975 in besonderen Ttigkeitsmerkmalen aufgefhrt ist.

 

Abweichend von Unterabsatz 1 Satz 1 gelten die Ttigkeitsmerkmale der Fallgruppen 1 der Vergtungsgruppen I b bis I des Tarifvertrages vom 24. Juni 1975 auch fr rzte, Apotheker und Zahnrzte, die auerhalb der Anstalten und Heime im Sinne der SR 2 a und SR 2 b beschftigt werden, sowie fr Tierrzte.

 

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