BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung fr Angestellte im Bereich der VKA
Nr. 3a der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

 

Fr Angestellte in Versorgungsbetrieben gelten grundstzlich nur die Ttigkeitsmerkmale des Tarifvertrages zur nderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in Versorgungsbetrieben) vom 25. April 1991. Dabei treten im Sinne der Bemerkung Nr. 3 die Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 dieses Tarifvertrages an die Stelle der Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur nderung und Ergnzung der Anlage la zum BAT (Neufassung der Fallgruppen 1) vom 24. Juni 1975. Soweit auerhalb der Ttigkeitsmerkmale der jeweiligen Fallgruppe 1 des Tarifvertrages vom 25. April 1991 keine besonderen Ttigkeitsmerkmale aufgefhrt sind, gelten die brigen besonderen Ttigkeitsmerkmale der Anlage la. Insoweit gelten die Ttigkeitsmerkmale des Tarifvertrages vom 25. April 1991 nicht.

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