BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
Erlass vom 28.3.2003 D II 2 - 220 233/49

 

 

IX. Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O) vom 5. Mrz 1991

 

1. Ausbildungsvergtungstarifvertrag Nr. 7 fr Auszubildende (Ost)

 

Die Ausbildungsvergtungen sowie die Anrechnungsbetrge fr Unterkunft und Verpflegung der unter den Mantel-TV Azubi-O fallenden Auszubildenden erhhen sich mittelbar auf Grund der im Tarifgebiet West zum 1. Januar 2003, zum 1. Januar 2004 und zum 1. Mai 2004 erhhten Ausbildungsvergtungen ber die Bemessungsstze von 91 % vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 und von 92,5 % ab 1. Januar 2004 .

 

Fr die Auszubildenden im Tarifgebiet Ost sind Einmalzahlungen vereinbart worden. Sie erhalten im Monat Mrz 2003 und im Monat November 2004 eine Einmalzahlung in entsprechender Anwendung des 2 des Vergtungstarifvertrages Nr. 7 zum BAT-O vom 31. Januar 2003; an die Stelle des Betrages von 46,25 fr die Einmalzahlung im Monat November 2004 tritt der Betrag von 27,75 (siehe auch Abschnitt III Nr. 1 dieses Rundschreibens).

 

Auf den Ausschluss vom Geltungsbereich der erhhten Ausbildungsvergtungen hinsichtlich der bis zum 9. Januar 2003 ausgeschiedenen Auszubildenden weise ich hin.

 

 

2. nderungstarifvertrag Nr. 8 zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-O)

 

Die nderung durch diesen Tarifvertrag entspricht der nderung des Man-teltarifvertrages fr die Auszubildenden im Tarifgebiet West. Auf Abschnitt III Nr. 2 dieses Rundschreibens wird deshalb verwiesen.

 

3. Auswirkung der Erhhung der Ausbildungsvergtungen auf den Fahrkostenanteil gem 10 Abs. 1 des Mantel-TV Azubi-O

 

Der Eigenanteil des Auszubildenden an den Fahrkosten nach 10 Abs. 1 Satz 3 des Mantel-TV Azubi-O betrgt monatlich 6 % der Ausbildungsvergtung eines Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr. Da jedoch nach 10 Abs. 1 Satz 5 des Mantel-TV Azubi-O Betrge unter 1,53 nicht ausgezahlt werden, kommt eine Fahrkostenerstattung im Sinne des 10 Abs. 1 Satz 3 nur wie folgt in Betracht:

 

 

Eigenanteil

Mindesbetrag fr
Erstattungsfhigkeit

vom 1. Januar 2003
bis 31. Dezember 2003


33,04


34,57


Vom 1. Januar 2004
bis 30. April 2004



33,92



35,45

 

Vom 1. Mai 2004 an


34,26


35,79

Datenschutz