BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
Erlass vom 28.3.2003 D II 2 - 220 233/49

 

 

5. Weitere Regelungen

Zur Entlastung der Arbeitgeber von einem Teil der zustzlichen Kosten wurden die folgenden Vereinbarungen getroffen:

 

- Der zustzliche freie Tag nach 15 a BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O und
den entsprechenden Regelungen fr Auszubildende usw. wurde gestrichen.
Ich verweise hierzu auf meine Rundschreiben vom 10. und 13. Januar 2003
D II 2 220 233/49 .

 

- Der Aufstieg in den Lebensaltersstufen der Grundvergtung bzw. in den Lohnstufen

wird bis 31. Dezember 2004 teilweise gehemmt. Ich verweise hierzu auf

mein Rundschreiben vom 24. Mrz 2003 D II 2 220 233/49 .

 

- Die Arbeitgeber werden ermchtigt, die Zahlung der Vergtungen und
Lhne frhestens ab Dezember 2003 vom 15. des Monats auf den
Monatsletzten zu verschieben.

 

Bereits mit Bezugsschreiben hatte ich einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Finanzen darum gebeten, die Vergtungen und Lhne usw. nach Magabe der Neuregelungen zu berechnen und zu zahlen, und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Mehrausgaben im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften sind (Nr. 1.4.11.1 des Haus-haltsfhrungsschreibens 2002 des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2001 II A 2 H 1200 1/02 ).

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