Herausheben aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1a durch eine besonders verantwortungsvolle Ttigkeit

 

Mit der besonders verantwortungsvollen Ttigkeit ist nicht auf die Qualifikation des Angestellten und auch nicht auf die Gre der Verwaltung oder auf die Zahl der unterstellten Beschftigten, sondern auf die Qualifikation der auszubenden Ttigkeit als eine besonders verantwortungsvolle abgestellt worden.

 

Die bertragene Verantwortung mu wesentlich grer sein, als die Verantwortung, die im allgemeinen einem Angestellten der Vergtungsgruppe Vb obliegt. Angestellte, die in besonders verantwortlicher Stellung ttig sind, ben stets auch eine besonders verantwortungsvolle Ttigkeit aus. Die besonders verantwortliche Ttigkeit kann sich im einzelnen auf den Behrdenapparat als solchen erstrecken, wie bei der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, oder auf die Durchfhrung besonders schwieriger Aufgaben oder auf sonstige ideelle materielle Belange des ffentlichen Arbeitgebers oder schlielich auch auf die Lebensverhltnisse Dritter.

 

Dabei kann je nach den Umstnden das eine oder andere Moment gengen oder auch eine besondere Verantwortung erst beim Zusammentreffen mehrerer Umstnde gegeben sein.

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