Nach 15c BAT-O konnte bis zum 31. Dezember 1997 durch bezirkliche oder rtliche Tarifvertrge die regelmige Arbeitszeit fr lngstens drei Jahre auf bis zu 32 Stunden wchentlich herabgesetzt werden.

 

Nach Auslaufen dieser nur im BAT-O geltenden Tarifregelung haben die Tarifvertragsparteien mit dem nderungs-TV Nr. 2 vom 5. Mai 1998 zum Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 entsprechende Regelungen in diesem Tarifvertrag vereinbart.

 

Fr die auf der Grundlage des 15 BAT-O bis zum 31. Dezember 1997 abgeschlossenen Tarifvertrge wurde in einer bergangsvorschrift zum nderungs-TV vom 5. Mai vereinbart, da diese durch die Streichung des 15c BAT-O zum 31. Dezember 1997 nicht berhrt werden.

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