Protokollnotiz zu Absatz 1

Die nach Satz 1 zustehende Arbeitsbefreiung an dem Tage vor dem ersten Weihnachtsfeiertag und vor Neujahr ist fr Angestellte, die dienstplanmig an allen Tagen der Woche oder im Wechselschicht- oder Schichtdienst arbeiten und deren Dienstplan an einem oder an beiden dieser Tage fr die Zeit bis 12 Uhr keine Arbeit vorsieht, im Umfang von jeweils einem Zehntel der fr den Angestellten geltenden durchschnittlichen wchentlichen Arbeitszeit zu gewhren, es sei denn, diese Tage fallen auf einem Samstag oder Sonntag, oder bei Angestellten, deren Arbeitszeit auf weniger als fnf Tage in der Woche verteilt ist, auf einen fr den Angestellten regelmig arbeitsfreien Tag.

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