1 MTV Azubi Spk Ost
Geltungsbereich

 


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr Personen, die

 

a) in Sparkassen, deren Angestellte unter den Geltungsbereich des BAT-Ostdeutsche Sparkassen vom 21. Januar 1991 fallen, als angestelltenrentenversicherungspflichtige Auszubildende,

 

b) in Sparkassen, deren Arbeiter unter den Tarifvertrag ber die Anwendung von Tarifvertrgen auf Arbeiter vom 25. Oktober 1990 fallen, als arbeiterrentenversicherungspflichtige Auszubildende,

 

in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden.

 

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht fr Schler, Praktikanten und Volontre.

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