22 MTV Azubi Spk Ost
Mitteilungspflicht und Weiterarbeit

 


(1) Beabsichtigt der Ausbildende, den Auszubildenden nach Abschlu der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhltnis zu bernehmen, hat er dies dem Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen. In der Mitteilung kann der Ausbildende die bernahme vom Ergebnis der Abschluprfung abhngig machen. Innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung hat der Auszubildende schriftlich zu erklren, ob er in ein Arbeitsverhltnis zu dem Ausbildenden zu treten beabsichtigt.

 

Beabsichtigt der Ausbildende keine bernahme in ein Arbeitsverhltnis, hat er dies dem Auszubildenden drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitzuteilen.

 

(2) Wird der Auszubildende im Anschlu an das Berufsausbildungsverhltnis beschftigt, ohne da hierber ausdrcklich etwas vereinbart worden ist, gilt ein Arbeitsverhltnis auf unbestimmte Zeit als begrndet. 9 Abs. 3 bleibt unberhrt.

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