27 MTV Azubi Spk Ost
Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag am 1. Juli 1991 in Kraft; abweichend hiervon treten

 

a) 14 mit Wirkung vom 1. Januar 1991 und

 

b) 6a am 1. Januar 1992

 

in Kraft.

 

(2) Die den Erholungsurlaub betreffenden, nach dem Einigungsvertrag fortgeltenden Bestimmungen sind vom 1. Januar 1991 an nicht mehr anzuwenden.

 

Alle nach dem Einigungsvertrag fortgeltende Regelungen sowie der Ausbildungsvergtungstarifvertrag fr Auszubildende vom 25. Oktober 1990 und der Tarifvertrag ber Bezge fr Arbeitnehmer und Auszubildende der Sparkassen vom 21. Januar 1991 treten mit Ablauf des 30. Juni 1991 auer Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekndigt werden.

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