7 MTV Azubi Spk Ost
Mehrarbeit und Akkordarbeit
(1) Auszubildende drfen nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes und 10 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes bleiben unberhrt.
(2) - gestrichen -
(3) Auszubildende drfen nicht mit Akkordarbeit beschftigt werden.