10 MTV rzte im Praktikum (Ost)
Sonstige Bedingungen
fr die Ttigkeit als Arzt im Praktikum

 


(1) Fr rztliche Untersuchungen, fr Belohnungen und Geschenke, fr Nebenttigkeiten, fr die Ttigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, fr die berstunden, fr die Zeitzuschlge, fr den Bereitschaftsdienst und fr die Rufbereitschaft gelten die Vorschriften sinngem, die fr die beim Trger der Ausbildung beschftigten, unter den BAT-O fallenden rzte jeweils magebend sind. Dabei gilt als Stundenvergtung im Sinne des 35 Abs. 3 Unterabs. 1 BAT-O der auf die Stunde entfallende Anteil des Entgelts ( 9 Abs. 1). Zur Ermittlung dieses Anteils ist das jeweilige Entgelt durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmigen wchentlichen Zeit der Ttigkeit als Arzt im Praktikum ( 6) zu teilen.

 

(2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhlt der Arzt im Praktikum

 

a) die Zulagen, die fr Angestellte gem 33 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Abs. 6 BAT-O jeweils vereinbart sind, zur Hlfte,

 

b) die Wechselschicht- und Schichtzulage nach 33 a BAT-O zu drei Vierteln.

 

(3) Sachbezge sind in Hhe der durch Rechtsverordnung nach 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB IV bestimmten Werte anzurechnen. Kam der Arzt im Praktikum whrend der Zeit, fr die nach 12, 14 und 15 Bezge zustehen, Sachbezge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten.

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