11 MTV rzte im Praktikum (Ost)
Entschdigung bei Dienstreisen,
Abordnungen, Dienstgngen,
Reisen zu Ausbildungsveranstaltungen

 


Bei Dienstreisen, Abordnungen und Dienstgngen erhlt der Arzt im Praktikum eine Entschdigung, die in entsprechender Anwendung der fr die beim Trger der Ausbildung beschftigten, unter den BAT-O fallenden rzte der Vergtungsgruppe II/II a BAT-O jeweils geltenden Reisekostenbestimmungen zu berechnen ist. Eine Trennungsentschdigung (ein Trennungsgeld) wird nicht gewhrt, wenn der Arzt im Praktikum vom Trger der Ausbildung Unterkunft und Verpflegung erhlt. Bei Reisen zu Ausbildungsveranstaltungen, an denen der Arzt im Praktikum nach der Approbationsordnung fr rzte teilzunehmen hat, werden die notwendigen Fahrkosten bis zur Hhe der Kosten fr die Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmig verkehrenden Befrderungsmittels (im Eisenbahnverkehr ohne Zuschlge) erstattet; Mglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermigungen (z.B. Fahrkarten fr Berufsttige) sind auszunutzen.

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